Sensibilisierungen werden von gehörlosen Menschen für Personen, die nicht viel über Gehörlosigkeit oder die Gehörlosenkultur wissen, abgehalten. Die gehörlose Person klärt über die Gehörlosenkultur und die Gebärdensprache auf. Dabei sind in der Regel Gebärdensprachdolmetscher:innen dabei, die in die Lautsprache übersetzen. Sensibilisierungen werden immer an die Zielgruppe angepasst, etwa an Jugendliche oder Erwachsene. Sie werden auch angepasst daran, ob die Teilnehmenden schon Erfahrungen im Umgang mit Gehörlosen haben oder noch nie eine gehörlose Person getroffen haben.
Die Sensibilisierung hat folgende Ziele:
1) Bewusstseinsbildung: Bewusst machen, was es bedeutet gehörlos zu sein; sich Wissen über die Gehörlosenkultur und die Gebärdensprache aneignen.
2) Sicherheit im Umgang mit gehörlosen Personen: Lernen, wie man gehörlosen Menschen etwas mitteilt und was beim Umgang mit gehörlosen Personen zu beachten ist.
3) Abbau von Kommunikationsbarrieren: Lernen, wie man am besten mit gehörlosen Menschen kommuniziert und ab wann ein:e ÖGS-Dolmetscher:in sinnvoll ist.
4) Gleichberechtigung: respektvoller Umgang zwischen hörenden und gehörlosen Personen in verschiedenen Situationen (Kindergarten, Schule, Firmen, Behörden, Organisationen, etc.).
5) Multiplikator:innen: Sensibilisierte Personen sollen ihr Wissen an andere Personen weitergeben und so immer mehr Personen informieren .
Sensibilisierungen zielen darauf ab, eine Begegnung zwischen hörenden und gehörlosen Menschen auf Augenhöhe zu ermöglichen und Barrieren abzubauen. Es soll möglich sein, sich untereinander zu verständigen. Inklusion bedeutet, dass alle Menschen in allen Lebensbereichen berücksichtigt und nicht exkludiert werden.