Bei der Gebärdensprachdolmetschkostenübernahme im beruflichen Bereich wird zwischen zwei Arten der Kostenübernahme unterschieden. Bei Menschen, die eine Anstellung in einer privaten Firma haben, übernimmt das Sozialministeriumservice die Kosten für die Dolmetschleistung. Hierfür gibt es vier Links.
- Antragsformular Dolmetschleistung
- Regelungen: Gebärdensprachdolmetschleistungen
- Regelungen: Schriftdolmetschleistungen
- Richtlinien: Individualförderungen zur beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung
Für andere Anstellungen werden die Kosten für Dolmetschleistungen im beruflichen Bereich normalerweise nicht vom Sozialministeriumservice übernommen. Das betrifft Anstellungen beim Staat, bei Sozialversicherungsträgern und integrativen Betrieben. Beispielsweise betrifft das staatliche Anstellungen beim Finanzamt, bei der Gemeinde, bei der Stadt Graz, im Land oder im Bund. Sozialversicherungsträger sind etwa die ÖGK, BVAEB oder PVA. Integrative Betriebe sind Firmen, die sich für Integration einsetzen und aus diesem Grund zahlreiche Förderungen bekommen. In diesem Fall kann man sich bei den Vorgesetzten erkundigen, ob die Kosten für Gebärdensprachdolmetschleistungen übernommen werden können.