Die Verschwiegenheitspflicht ist eine rechtsverbindliche Verpflichtung bestimmter Berufsgruppen und Personen, ihnen anvertraute Informationen nicht an andere Personen (sogenannte Drittpersonen) weiter zu geben. Unter die Verschwiegenheitspflicht fallen sowohl Privatpersonen als auch Amtspersonen. Die Verschwiegenheitspflicht unterliegt keiner zeitlichen Beschränkung.
Der Verschwiegenheitspflicht unterliegen u.a.:
- Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte
- Ärztinnen/Ärzte
- Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe
- Apothekerinnen/Apotheker
- Beamtinnen/Beamte oder Vertragsbedienstete