Die Ruhepause in der Arbeit
Für Arbeitnehmer:innen, die an einem Tag bis zu sechs Stunden arbeiten, ist keine Pause vorgesehen. Arbeitet man jedoch länger als sechs Stunden am Stück, muss eine Pause von einer halben Stunde gewährleistet werden. Die Pause zählt nicht zur Arbeitszeit. Zwischen zwei Arbeitstagen muss eine Ruhepause von mindestens elf Stunden liegen, während am Wochenende eine Ruhepause von mindestens 36 Stunden eingehalten werden muss.