Das Arbeitsrecht betrifft Angelegenheiten im öffentlichen sowie im Privatrecht, wobei die Rechte und Pflichten von sowohl Arbeitnehmer:innen als auch Arbeitgeber:innen gesetzlich festgelegt werden. Bei einem Anstellungsverhältnis zwischen Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen braucht es einen Dienstvertrag. In Österreich werden die Dienstverträge durch Gesetze, Verordnungen, Kollektivverträge, Betriebsvereinbarungen und Einzelvereinbarungen geregelt. Das Arbeitsrecht ist für den Schutz aller Arbeitnehmer:innen wichtig, etwa das Angestelltengesetz oder das Urlaubsgesetz.