Ich bekomme ein Kind

Ein Kind ist im Anmarsch? Wir gratulieren herzlich und haben für Sie ein Package der wichtigsten Informationen für werdende und frischgebackene Eltern zusammengestellt: Hier finden Sie hilfreiche Tipps und Links zu Mutterschutz, Karenz, Kinderbetreuungsgeld und Wiedereinstieg!

Schwangerschaft und Geburt

Bekanntgabe der Schwangerschaft

Sobald Sie von Ihrer Schwangerschaft erfahren, sollten Sie diese (und den voraussichtlichen Geburtstermin) laut Gesetz dem Arbeitgeber mitteilen. Details zu Ihren Rechten und Pflichten finden Sie hier.

Schutzbestimmungen

Während der Schwangerschaft steht Ihnen besonderer Schutz in der Arbeit zu – unabhängig von Staatsbürgerschaft, Einkommen und Dauer bzw. Ausmaß der Beschäftigung!

  • Kündigungsschutz: Als schwangere Beschäftigte dürfen Sie nicht einfach gekündigt werden. Das sind Ihre Rechte!
  • Beschäftigungsverbote: Natürlich dürfen Sie keine Arbeiten ausführen, die für Sie oder das Baby schädlich sein könnten. Ein Beschäftigungsverbot, extra Ruhepausen usw. gibt es in diesen Fällen.

Mutterschutz und Wochengeld

Acht Wochen vor der voraussichtlichen und acht Wochen nach der tatsächlichen Entbindung besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot. In dieser Zeit erhalten Sie statt Ihrem Lohn bzw. Gehalt Wochengeld von der Österreichischen Gesundheitskasse.

Ausnahmen

Die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes gelten grundsätzlich nicht für freie Dienstnehmerinnen und Werkvertragsnehmerinnen!

Für freie Dienstnehmerinnen gilt jedoch das absolute Beschäftigungsverbot vor und nach der Geburt. Für sie besteht auch Anspruch auf Wochengeld.

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