Aufgaben der Arbeiterkammer
Die Aufgaben der Arbeiterkammern sind gesetzlich festgelegt, und zwar folgendermaßen:
§1 Arbeiterkammergesetz
„Die Kammern für Arbeiter und Angestellte und die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte sind berufen, die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu vertreten und zu fördern.“
Konkret beraten wir unsere Mitglieder in vielen Belangen. Außerdem vertreten wir die ArbeitnehmerInnen gegenüber Politik und Wirtschaft, reden bei der Gesetzgebung mit und leisten Grundlagenforschung. Finden Sie einen detaillierten Überblick über unsere Aufgaben, Services und Zuständigkeiten:
Wir sind zuständig in Sachen…
- Arbeitsrecht und Arbeitnehmerschutz
- Lehrlings- und Jugendschutz
- Sozialversicherungsfragen
- Lohnverrechnungs- und Steuerfragen
- Konsumentenschutz
- Frauenpolitik
- Bildung, Weiterbildung
- Umweltschutz
- Kultur
- Grundlagenforschung (z.B. durch Studien)
Direkte Serviceleistungen für Sie:
- Beratung zu allen zuständigen Themengebieten, speziell Arbeits- und Sozialrecht
- Rechtsvertretung vor dem Arbeits- und Sozialgericht (in Kooperation mit dem ÖGB)
- Publikationen, Broschüren, Studien, Ratgeber, Website…
- Weiterbildung und Schulungen
- Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber Regierung und Wirtschaft sowie in den Medien
- Internationale Interessenvertretung (mit dem ÖGB) z.B. in Brüssel