Zwei oder mehr Arbeitsverhältnisse

Wenn Sie nicht nur eine, sondern zwei oder mehrere Tätigkeiten gleichzeitig ausüben, kann das verschiedene Konsequenzen bei Steuer und Sozialversicherung nach sich ziehen.

Hier ein Überblick:
Auswirkungen auf die Sozialversicherung
Wenn das Einkommen aus jedem einzelnen Arbeitsverhältnis über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze liegt (2021: 475,86 €; 2020: 460,66 €), wird die Sozialversicherung gleich von den laufenden Bezügen abgezogen. Liegt das Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze, kommt es zu einer Nachverrechnung, wenn insgesamt durch mehrere gleichzeitig ausgeübte Dienst­ver­hältnisse die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird.

Steuerliche Auswirkungen
Für die jährliche Steuerberechnung werden alle Löhne oder Gehälter (ohne Sonderzahlungen) addiert. Abgezogen werden die Sozialversicherungsbeiträge und mögliche andere Ausgaben, die Sie geltend machen können. Ist dieser Betrag und damit das Jahreseinkommen geringer als 12.000 Euro, müssen Sie mit keiner Steuernachzahlung rechnen. Haben Sie mehrere Arbeitsverhältnisse gleichzeitig ausgeübt und wird dieser Betrag überschritten, kommt es in der Regel zu einer Steuernachforderung abhängig vom gesamten Jahreseinkommen und der bereits bezahlten Lohnsteuer.

Was Sie dem Finanzamt melden müssen ArbeitnehmerInnen mit zwei oder mehreren Arbeitsverhältnissen gleichzeitig und einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen von insgesamt über 12.000 Euro sind verpflichtet, bis zum 30. 9. des folgenden Jahres eine ArbeitnehmerInnenveranlagung (ANV) beim Finanzamt einzureichen (=Pflichtveranlagung).

Zwei oder mehr Arbeitsverhältnisse

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