Arbeiten in Österreich
Was brauche ich, um in Österreich arbeiten zu können?
Wenn Sie nicht österreichischeR StaatsbürgerIn oder EU-BürgerIn sind, benötigen Sie zur Arbeitsaufnahme jedenfalls ein Aufenthaltsrecht für Österreich.
Es gibt einige Aufenthaltstitel, mit denen Sie ohne weitere Bewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz in Österreich arbeiten dürfen: Wenn Sie über einen Titel „Daueraufenthalt – EU“, eine „Rot-Weiß-Rot–Karte plus“, eine „Aufenthaltsberechtigung plus“, einen „Aufenthaltstitel Familienangehöriger“ oder einen „Niederlassungsnachweis“ verfügen, können Sie ohne weiteres eine unselbstständige Beschäftigung aufnehmen.
Besitzen Sie keinen von diesen genannten Aufenthaltstiteln, zum Beispiel, weil Sie SchülerIn oder StudentIn sind, brauchen Sie für die Aufnahme einer unselbstständigen Arbeit in Österreich eine Beschäftigungsbewilligung. Allerdings gibt es auch Aufenthaltstitel, mit denen Sie keine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen. Außerdem solche, mit denen nur eine bestimmte Erwerbstätigkeit möglich ist, z.B. ForscherIn. Als Beschäftigung gilt neben einem Arbeitsverhältnis auch ein Ausbildungsverhältnis, also etwa eine Lehre, und auch die Verwendung in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis, etwa einem freien Dienstvertrag.