Kostenübernahme privat

Für Termine im privaten Bereich, wie etwa bei Arztterminen, übernimmt das Land Steiermark die Dolmetschkosten. Abhängig vom Wohnort ist hier die Bezirkshauptmannschaft oder die Stadt Graz verantwortlich. Diesbezüglich gibt es vier Links:

  1. Antragsformular der Behindertenhilfe Land Steiermark
    Dieses kann handschriftlich oder am Computer ausgefüllt werden und abhängig vom Wohnort an die Stadt Graz oder die Bezirkshauptmannschaft geschickt werden. Nach einiger Wartezeit wird ein Bescheid ausgestellt, der erlaubt, Gebärdensprachdolmetscher:innen in Anspruch zu nehmen. Man sollte darauf achten, wie lange der Bescheid gültig ist, da sie unterschiedliche Gültigkeiten aufweisen und für ein, zwei oder fünf Jahre ausgestellt werden.
  2. Zeitbestätigungsformular für die Dolmetschleistung
    Dieses kann auch ausgedruckt zum Termin mitgebracht werden, dort ausgefüllt werden und dann mit der Rechnung abgeschickt werden. Die meisten Gebärdensprachdolmetscher:innen nehmen das Formular selbst zum Termin mit.
  3. Landesgesetzblatt – Steiermärkische Behindertengesetz
    Beinhaltet Regelungen und Rechte für Menschen mit Behinderung.
  4. Leistungs- und Entgeltverordnung (LEVO-StBHG 2015)
    Dort steht genau, wann das Land Steiermark Kosten übernimmt und welche Tarife verrechnet werden dürfen.
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